Pro/Kontra Änderung des Asylgesetzes

Absimmungsvorlagen und Propaganda sind nicht immer einfach verständlich. Ich versuche in unregelmässigen Abständen eine „neutrale“ und kurze Entscheidungshilfe zu Abstimmungen zu geben, die Pro und Kontra erklärt und wenn möglich auch die wichtigsten Effekte von beiden. Details zu allen Abstimmungen vom 5. Juni 16 findet man unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605.html. Dieser Post widmet sich der Änderung des Asylgesetzes

Adressiertes Problem
Asylverfahren dauern heute oft sehr lange. Das bestehende Gesetz berücksichtigt weder die neuen Verträge mit den EU Staaten (Schengen/Dublin-Abkommen), noch ist es auf die Bearbeitung von hohen Zahlen von Asylgesuchen ausgelegt. Verantwortlichkeiten und Prozesse zwischen Bund und Kantonen sind nicht bis ins letzte Detail geregelt.

Lösungsvorschlag von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament wollen das Asylwesen mit beschleunigten und fairen Verfahren grundlegend erneuern. Als Rechtsgrundlage wurde das Asylgesetz revidiert
Abstimmungstext:
Wollen Sie die Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG) annehmen?
Asylgesetz (AsylG)
Ä
nderung vom 25. September 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 (BBl 2014 7991), beschliesst:

I. Das Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) wird wie folgt geändert: … Asylgesetzes (AsylG)

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Asylgesetzes anzunehmen.
 
Pro
Das geänderte Asylgesetz gibt eine detailliertere Grundlage und Rechtssicherheit für die speditive Behandlungen von Asylgesuchen, unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Jahre. Mit einer beschleunigten Abklärung in den ersten 10 bis 140 Tagen, ob ein Asylbewerber überhaupt für die Aufnahme in Frage kommt, werden Aufenthaltsdauer und Kosten für nicht Asylberechtigte reduziert. Art. 23 Abs. 2 „Der Entscheid ist innert 20 Tagen nach Einreichung des Gesuches zu eröffnen“. Im Zusammenhang mit dem „Dublin-Verfahren“ (Erster Grenzübertritt an einer nicht-schweizerischen Schengen-Aussengrenze) dauert die Vorbereitungsphase nur noch 10 Tage.
Zuwanderer, welche keine Aussicht auf Asyl haben, werden nicht mehr anklopfen, da sie nicht (wie heute hier und auch in vielen anderen Ländern) auf mehrjährigen Aufenthalt und anschliessender Aufnahme aus humanitären Gründen hoffen können. Die Asylbewerber müssen bei der speditiven Abklärung mithelfen. Art. 6a Abs. 2 f 3bis ) sagt, „Personen, die ohne triftigen Grund ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder den Asylbehörden während mehr als 20 Tagen nicht zur Verfügung stehen, verzichten damit auf eine Weiterführung des Verfahrens“. 
Asyl kann nur noch an der Schweizer Grenze oder in der Schweiz beantragt werden, nicht mehr in Botschaften oder Konsulaten.
Da die Asylbewerber bis zum ersten Entscheid vom Bund in Zentren zugewiesen werden, ist es auch möglich „ Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der Zentren des Bundes erheblich stören“ .. „in besonderen Zentren“ unterzubringen, (Art. 24a Besondere Zentren)
Die Bereitstellung einer unentgeltlichen Rechtshilfe für alle Asylanten verhindert, dass jene mit negativem Bescheid zuerst einen Anwalt suchen müssen, oder in einem unter Umständen wieder langfristigen Verfahren unentgeltliche Rechtshilfe beantragen müssen. Pauschalbeträge für diese Rechtshilfe (man spricht von Fr. 1350.- pro Fall) sind vermutlich billiger, als wenn Anwaltskosten nach Aufwand vergütet werden müssen.
 
Kontra
In einzelnen Punkten geht das Gesetz, würde es voll ausgeschöpft, zu Gunsten der Prozesse und Effizienz sehr weit, wenn nicht gar zu weit. Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum Enteignungen überhaupt und dazu noch beschleunigt erfolgen sollen. Nach dem St. Florian Prinzip (heiliger Sankt Florian, verschon dies Haus, zünd andere an) ist es klar, dass nicht alle an der Errichtung von Zentren des Bundes in ihrer Nähe Freude haben. Es würde aber nichts dagegen sprechen diese generell auf Arealen des Bundes, die eine schwache Nutzung haben, oder eventuell auch an abgelgeneren Orten liegen, einzurichten.
Die automatische Zuweisung an Rechtsberater (müssen nicht Juristen sein, sondern können auch Non-Profit-Organisationen sein) stellt eine Priviligierung dar, von der andere nicht profitieren können. Ausserdem stellen sie einen zusätzlichen Kostenpunkt dar.
Gemäss 5. Kapitel: 1. Abschnitt: Art. 80 gewährleistet der Bund „die Sozialhilfe oder die Nothilfe für Personen, die sich gestützt auf dieses Gesetz in der Schweiz aufhalten und in einem Zentrum des Bundes oder in einem Erstintegrationszentrum für Flüchtlingsgruppen untergebracht sind.“ Einen Punkt , dass Vermögen oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Asylbewerbers für die Ausrichtung, respektive Rückzahlbarkeit der Beiträge in Betracht gezogen werden fehlt. Die Gesamtkosten für Unterhalt und Verfahren werden also in jedem Fall von den Steuerzahlern getragen. Ein merkwürdiger Ansatz.
 
Schlussbemerkung
Es ist eine Umfangreiche Gesetzesanpassung, die in verschiedene Bereiche eingreift und die Kompetenz der Behörden nicht nur klärt, sondern auch ausweitet (z.B. Enteignungen, abgekürzte Planverfahren für neu Zentren). Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Flüchtlingen nichts sind und nichts haben. Die Kostenfolgen für den Bund können nur erahnt werden und hängen nach wie vor vom Zustrom von Asylbewerbern ab.
Die Mehrheit der Parteien sind für das Asylgesetz, da es mehr Rechtssicherheit und schnellere Verfahren bei der Abklärung wer Asylberechtig ist bringt. Die Gegner wehren sich gegen die Einschnitte ins Eigentumsrecht und gegen entstehende Kosten. Sie erachten das Verfahren als attraktiv für Flüchtlinge und erwarten einen Anstieg der Gesuche. Zuweilen erwähnen sie dabei nicht, dass die Änderungen sich nicht auf die Gewährung von Asyl an Berechtigte oder deren Anzahl in der Schweiz auswirkt. Wie und ob dese am besten Integriert werden können gehört zu einer weiteren Debatte.

Bedingungsloses #Grundeinkommen; Pro und Kontra

Auf vielseitige Bitte meiner Tochter, werde ich versuchen, in unregelmässigen Abständen, eine „neutrale“ und kurze Entscheidungshilfe zu Abstimmungen zu geben.  Ich würde mich freuen, wenn ich damit auch einige, die bisher nicht abgestimmt haben, zum Abstimmen bewegen könnte.
Als erster Versuch hier eine Zusammenfassung zur Abstimmung für ein #bedingungsloses #Grundeinkommen am 5. Juni 2016.

Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Adressiertes Problem
Die Existenzsicherung für die schwachen der Gesellschaft erfolgt heute mittels Versicherungen (Kindergeld, IV, AHV, Arbeitslosenkasse), Vergünstigung von Leistungen (z.B. verbilligten Kinderhort, verbilligte Wohnungen, Verbilligung von ÖV Tickets und vieles mehr) und wenn das nicht genügt, mit Sozialhilfe. Insgesamt wird dafür pro Jahr über 20 Milliarden Franken aufgewendet.
Die meisten dieser Hilfen muss der Bezüger beantragen und beweisen, dass er einen Anspruch darauf hat. Grenzwerte des Einkommens entscheiden darüber ob jemand Unterstützung bekommen oder nicht. Das heisst, dass wenn jemand mehr arbeitet und damit ein paar Franken über dem Grenzwert verdient verliert er alle Ansprüche auf alle Vergünstigungen.
Abklärungen und Verwaltung der Ansprüche, sowie Massnahmen gegen den Missbrauch verursachen erhebliche Zusatzkosten.
Veränderungen der Altersstrukturen und dem Arbeitsmarkt, auch durch globale Einflüsse führen zu grösseren Herausforderungen im Bereich der Transferleistungen an Bedürftige, welche auch soziale Auswirkungen haben können.
 
Lösungsvorschlag der Initiative
Im Idealfall ersetzt das bedingungslose Grundeinkommen alle Vergünstigungen und Sozialhilfen. Das „Existenzsicherungsmodel“ würde, ähnlich wie die Altersvorsorge, drei Säulen bekommen; das Grundeinkommen; die sekundären Versicherungsleistungen (AHV, IV, EO, ALV, etc.) und die Eigenleistung durch Arbeit.
Da alle Anspruch auf das Grundeinkommen haben muss niemand mehr durch langwierige Abklärungen gehen. Anspruchsabklärungen, "Sozialdetektive" und ein grosser Teil der Verwaltung von Sozialleistungen werden überflüssig. Leistungen von IV, AHV und Arbeitslosenkasse, allenfalls auch der Lohn, könnten um das Grundeinkommen reduziert werden. 

Gemäss Webseite der Initiative

„.. will die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das bedeutet eine Auseinandersetzung mit vielen grundlegenden Fragen und Zusammenhängen. Die Initiative versteht sich als Kulturimpuls, weil die Idee des Grundeinkommens Vieles neu anschauen lässt. Weil sie festgefügte Verhältnisse durchlässiger macht für das, was Menschen wirklich wollen und für richtig halten. Die Initiative will eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gesellschaftsvertrags. Sie will eine wirtschaftliche Konsequenz des demokratischen Selbstverständnisses“
Abstimmungstext:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert
 
Art. 110a Bedingungsloses Grundeinkommen
1) Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2) Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3) Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.


Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Pro
 
 

 
Arbeiten würde sich für alle rentieren, da es keine Grenzwerte für Vergünstigungen und Unterstützung mehr gäbe. Die von den Gegnern zuweilen als "die Faulen" bezeichneten, welche sich heute nicht dafür bemühen für viel mehr Leistung um über die Grenzwerte zu kommen nur wenig mehr Geld zu erhalten, bekommen neue Anreize. Gleichzeitig werden die anderen, welche nur knapp über dem Grenzwert verdienen, nicht mehr für den Einsatz „bestraft“. Obwohl ein ganz neuer Ansatz mit den schwachen der Gesellschaft umzugehen bringt es neben mehr Gerechtigkeit auch einen Anreiz für alle die Verantwortung für ihr Gesamteinkommen zu übernehmen.
Heute „unbezahlte“ Leistungen von Familienangehörigen und freiwilligen an Kinder, Kranke und Alte würden mit dem Grundeinkommen fair entlohnt.
Da es um eine Neuauslegung der Umverteilung geht, kann die Finanzierung über die Einsparungen bei den heutigen zugunsten der neuen Leistungen, die Anrechnung des Grundeinkommens an das gesamt Einkommen, sowie allenfalls zusätzlich durch Mehreinnahmen bei den Steuern durch Erhöhung des Gesamteinkommens (ALLE erhalten das gleiche Grundeinkommen, ob bedürftig oder nicht) erfolgen.

Kontra
Wie die Initianten schreiben, ist es ein komplexes Vorhaben die soziale Umverteilung von Einkommen neu zu sortieren.
Viele Fragen sind offen: Wieviel darf es sein? Ist das Grundgehalt zu hoch, gehen Anreize zum Arbeiten verloren, ist es zu tief, werden gleich wieder zusätzliche Subventionen nötig, welche zusätzlich finanziert werden müssen. Wie werden (Ehe oder gleichgeschlechtliche) Paaren behandelt? Heute gibt es bei der AHV einen Abschlag für Paare, da sie sich Kosten teilen.
Wie viele Beamte werden Arbeitslos, weil sich ihre heutigen Aufgaben erübrigen?
Wer ist die Bevölkerung? Alle vom ersten Tag in der Schweiz? Oder nur Bürger und Niedergelassene?  
Alle Parteien lehnen die Initiative ab, inklusive Liberale (wollen eigentlich mehr Eigenverantwortung) und Linken (wollen eigentlich mehr Gerechtigkeit für sozial schwache), weil sie zu komplex sei. Die SP liess verlauten sie traue den Bürgerlichen nicht zu das Gesetzes zum Wohle aller auszugestalten und zur Abstimmung zu bringen. Die Bürgerlichen wiederum befürchten die Umsetzung würde die Mehrheit der Bevölkerung faul machen.

Eine Grundfrage ob ja oder nein zum bedingungslosen Grundeinkommen ist, vertrauen wir unseren Politikern das Geforderte vernünftig, zielorientiert und mit Augenmass in einem Gesetz umzusetzen. Oder wird es ein Flickwerk das am Ende höhere Kosten und neue Möglichkeiten nicht zu Arbeiten bringt?